Kanzlei WBB

RECHTSANWÄLTE

Ulrich Wiederhold

Ulrich Wiederhold Herr Rechtsanwalt Ulrich Wiederhold ist seit 1987 Rechtsanwalt in Krefeld und nach Mitarbeit in dort ansässigen Kanzleien seit 1991 freiberuflich selbständig tätig.
Gemeinsam mit den Rechtsanwälten Ingo Brands und Robert Büttner erfolgte im Jahre 2009 die Gründung der Sozietät Kanzlei W-B-B.

Fachgebiete:

  • Allgemeines Zivilrecht
  • Verkehrsrecht
  • Inkasso, Forderungseinzug

Das Verkehrsrecht umfasst im weitesten Sinne sämtliche Rechtsnormen, die mit der Ortsveränderung von Personen und Gütern in Verbindung stehen Es regelt also die rechtlichen Bedingungen unserer Mobilität und gehört so zu den zentralen und konfliktträchtigsten Rechtsgebieten.

Die rechtliche Auseinandersetzung findet im Verkehrsrecht allerdings nur selten unmittelbar zwischen zwei Verkehrsteilnehmern statt. Vielmehr steht in aller Regel auf der Gegenseite entweder eine Versicherung oder - in Bußgeld- oder Strafverfahren - eine Behörde.
Das Verkehrsrecht zeichnet sich damit vor allem dadurch aus, dass man es zumeist mit "starken" und "spezialisierten" Gegnern zu tun hat.

Im Rahmen der Unfallregulierung wirkt sich dies im übrigen nicht nur bei komplexen Unfallgeschehen mit Personenschaden aus.

"Nur Blechschaden und ich bin nicht schuldig am Unfallgeschehen, wozu bräuchte ich also einen Anwalt?"

Falsch!

Gerade bei der Abwicklung des vermeintlich "einfachen Verkehrsunfalls" sparen die Haftpflichtversicherer zu Lasten der nicht anwaltlich beratenen Geschädigten aufs Ganze gesehen wahrscheinlich das meiste Geld.

Mit Urteil vom 30.06.09 hat das AG Kassel zum Aktenzeichen 415 C 6203/08 eine richtungsweisende Entscheidung erlassen. Der Leitsatz lautet:

"Da es für den Rechtsunkundigen (hier: gewerbliche Autovermietung) angesichts der nicht mehr überschaubaren Rechtsprechung zum Umfang des ersatzfähigen Schadens keinen rechtlich "einfach gelagerten Verkehrsunfall" mehr gibt gehören die Kosten für die vorgerichtliche Einschaltung eines Rechtsanwaltes zum ersatzfähigen Schaden." (Leitsatz der NJW-Redaktion).

Im Interesse der sogenannten Waffengleichheit sollte jeder Unfallgeschädigte daher - sofort - nach dem Unfall einen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts tätigen Rechtsanwalt beauftragen, um den Spezialisten der Gegenseite auf Augenhöhe begegnen zu können.

Entsprechendes gilt im Verkehrsstrafrecht, weil nur der erfahrene und besonders geschulte Anwalt in der Lage ist, die im Einzelfall sich bietenden Möglichkeiten und teilweise sehr engen Spielräume zu erkennen und zugunsten des Mandanten zu nutzen, der mitunter existentiell hierauf angewiesen ist.

Denn das Verkehrsstrafrecht und die Verkehrsordnungswidrigkeiten sind für die Betroffenen von herausragender Bedeutung, weil neben der Geldstrafe oft auch ein Fahrverbot oder gar die Entziehung der Fahrerlaubnis droht. Diese fahrerlaubnisbezogenen Sanktionen stellen für die meisten Beschuldigten nicht nur eine äußerst harte Sanktion dar, sondern sind nicht selten geradezu existenzbedrohend.