Herr Rechtsanwalt Robert Büttner wurde am 31.05.1995 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und ist seitdem als Rechtsanwalt
in Krefeld tätig.
Gemeinsam mit den Rechtsanwälten Ulrich Wiederhold und Ingo Brands
erfolgte im Jahre 2009 die Gründung der Sozietät Kanzlei W-B-B.
Fachgebiete:
Das Sozialrecht ist ein besonderes Rechtsgebiet innerhalb des öffentlichen Rechts, weil es Regelungen zwischen dem einzelnen Bürger und dem ihm übergeordneten Staat beinhaltet. Wegen seiner großen Bedeutung und Komplexität unterliegt es einem eigenen Verwaltungsgerichtszweig, der sogenannten Sozialgerichtsbarkeit. Sie ist geregelt im Sozialgerichtsgesetz (SGG).
Wichtigste Rechtsquelle des Sozialrechts ist das Sozialgesetzbuch (SGB), welches die einzelnen Bücher
SGB I bis XII beinhaltet.
Vorschriften zur Grundsicherung für Arbeitssuchende, das Arbeitsförderungsrecht und vor allem auch
gesetzliche Krankenversicherung, sowie Renten- und Unfallversicherung sind dort geregelt.
Die Sozialversicherung ist wesentlicher Bestandteil des Rechts der sozialen Sicherung.
Weitere Bereiche sind die Kinder- und Jugendhilfe, die Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen sowie
die soziale Pflegeversicherung und die Sozialhilfe.
Die anwaltliche Beratung und Vertretung ist in Streitigkeiten auf den vorgenannten Gebieten für den rechtssuchenden Bürger zwingend erforderlich, denn nur so kann ein Gleichgewicht gegenüber Behörden oder behördenähnlichen Gegenparteien erzielt werden.